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Mietvertrag kündigen als Mieter

Als Mieter kündigen Sie Ihre Wohnung immer mit drei Monaten Frist: Geht die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats zu, endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats. Dieses Schreiben trifft die Frist, bittet um Übergabetermin und Kautionsrückzahlung und hat Unterschriftenzeilen für alle Mieter — denn ohne die ist die Kündigung unwirksam.

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  • Fristen-Check inklusive
Frist 3 Monate — Zugang bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten MonatsGrundlage § 573c Abs. 1 BGBForm Schriftform (§ 568 Abs. 1 BGB)

Inhalt

Das steht in diesem Schreiben

  • Kündigung zum berechneten Termin nach § 573c BGB, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • Sonderkündigung nach Mieterhöhung (§ 561 BGB) oder Modernisierungsankündigung (§ 555e BGB) mit passender Frist
  • Bezeichnung der Wohnung (Anschrift, Lage) und des Mietvertrags
  • Bitte um Übergabetermin und Rückzahlung der Kaution auf Ihr Konto, neue Anschrift für die Abrechnungen
  • Unterschriftenzeilen für alle im Vertrag stehenden Mieter
  • Fristen-Check: spätester Zugang und empfohlener Versandtag für Ihren Versandweg

FAQ

Häufige Fragen: Mietvertrag

Welche Kündigungsfrist gilt für Mieter?

Für Mieter gilt immer die Frist des § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zugehen und wirkt zum Ablauf des übernächsten Monats — also faktisch drei Monate. Die verlängerten Fristen nach fünf und acht Jahren gelten nur für den Vermieter. Der Fristen-Check dieses Generators berechnet den Termin aus Versandweg und Datum.

Was passiert, wenn ich den dritten Werktag verpasse?

Dann verschiebt sich das Vertragsende um einen Monat. Der Fristen-Check zeigt Ihnen deshalb, ob Sie mit persönlicher Übergabe gegen Empfangsbestätigung den früheren Termin noch schaffen. Das Schreiben kündigt zusätzlich „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, sodass eine verpasste Frist die Kündigung nicht unwirksam macht.

Müssen alle Mieter unterschreiben?

Ja. Stehen mehrere Personen im Mietvertrag, kann nur gemeinsam gekündigt werden; fehlt eine Unterschrift, ist die Kündigung unwirksam. Tragen Sie die weiteren Mieter ein — das Schreiben erhält für jeden eine Unterschriftenzeile. Wer nicht selbst unterschreiben kann, erteilt eine Vollmacht, die als Original beizulegen ist.

Muss ich einen Nachmieter stellen oder einen Grund nennen?

Nein. Als Mieter brauchen Sie weder einen Grund noch einen Nachmieter; die gesetzliche Frist gilt unabhängig davon. Ein Nachmieter kann nur helfen, wenn Sie früher aus dem Vertrag möchten und der Vermieter zustimmt.

Keine Rechtsberatung: Diese Vorlage ist ein standardisiertes Muster aus festen Textbausteinen; der Fristen-Check rechnet aus Ihren Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie das Schreiben vor dem Versand; im Zweifel holen Sie rechtlichen Rat ein.

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