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Kfz-Versicherung kündigen
Der Klassiker im November: Wer bis zum 30. November kündigt, kann zum Jahreswechsel den Anbieter wechseln. Nach einer Beitragserhöhung oder einem regulierten Schaden geht es auch unterjährig. Dieses Schreiben berechnet den Termin und formuliert die Sonderkündigung mit der richtigen Rechtsgrundlage.
- 100 % kostenlos
- Daten bleiben im Browser
- Fristen-Check inklusive
Inhalt
Das steht in diesem Schreiben
- Ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres (Stichtag meist 30. November)
- Sonderkündigung nach Beitragserhöhung — innerhalb eines Monats nach der Mitteilung (§ 40 VVG)
- Sonderkündigung nach Schadensfall — innerhalb eines Monats nach Abschluss der Regulierung (§ 92 VVG)
- Kennzeichen, Fahrzeug und Versicherungsschein-Nummer als Referenz
- SEPA-Widerruf mit Guthaben-Rückzahlung, Bestätigung des Vertragsendes
- Fristen-Check mit spätestem Zugang und empfohlenem Versandtag
FAQ
Häufige Fragen: Kfz-Versicherung
Bis wann muss die Kündigung beim Versicherer sein?
Bei Verträgen mit Versicherungsjahr = Kalenderjahr spätestens am 30. November — es zählt der Zugang, nicht das Absenden. Der Fristen-Check zeigt aus Ihrem Versicherungsbeginn und dem Versandweg den spätesten Versandtag. Fällt der 30. November auf ein Wochenende, gehen Sie auf Nummer sicher und stellen früher zu.
Kann ich nach einem Unfall kündigen?
Ja, beide Seiten können nach einem regulierten Schadensfall innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen kündigen (§ 92 VVG) — mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der Versicherungsperiode. Bedenken Sie, dass ein neuer Versicherer den Schaden bei der Einstufung sieht.
Keine Rechtsberatung: Diese Vorlage ist ein standardisiertes Muster aus festen Textbausteinen; der Fristen-Check rechnet aus Ihren Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie das Schreiben vor dem Versand; im Zweifel holen Sie rechtlichen Rat ein.
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