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Handyvertrag kündigen

Seit der TKG-Reform gibt es keine stille Verlängerung um ein weiteres Jahr mehr: Nach der Mindestlaufzeit ist jeder Mobilfunkvertrag monatlich kündbar. Dieses Schreiben trifft den Termin, gibt die Rufnummer zur Mitnahme frei und lässt sich per E-Mail verschicken.

  • 100 % kostenlos
  • Daten bleiben im Browser
  • Fristen-Check inklusive
Frist Zum Ende der Mindestlaufzeit (max. 24 Monate); danach 1 MonatGrundlage § 56 TKGForm Textform genügt (§ 309 Nr. 13 BGB)

Inhalt

Das steht in diesem Schreiben

  • Ordentliche Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit oder mit einem Monat Frist danach (§ 56 Abs. 3 TKG)
  • Sonderkündigung nach Vertragsänderung oder Preiserhöhung innerhalb von drei Monaten (§ 57 Abs. 1 TKG)
  • Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB)
  • Rufnummer, Kunden- und Vertragsnummer als Referenz; Freigabe zur Portierung (§ 59 TKG)
  • Widerspruch gegen Verlängerung, SEPA-Widerruf, Datenlöschung, Werbewiderspruch, Bestätigung
  • Fristen-Check aus Vertragsbeginn und Laufzeit

FAQ

Häufige Fragen: Handyvertrag

Wann kann ich meinen Handyvertrag kündigen?

Zum Ende der Mindestlaufzeit, wenn die Kündigung einen Monat vorher zugeht — und danach jederzeit mit einem Monat Frist. Der Fristen-Check rechnet den Termin aus Vertragsbeginn und Laufzeit aus.

Verliere ich meine Rufnummer?

Nein. Sie können die Nummer zum neuen Anbieter mitnehmen; die Portierung beantragen Sie beim neuen Anbieter, das Schreiben gibt die Nummer beim alten frei. Auch bis einen Monat nach Vertragsende ist die Mitnahme noch möglich.

Keine Rechtsberatung: Diese Vorlage ist ein standardisiertes Muster aus festen Textbausteinen; der Fristen-Check rechnet aus Ihren Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie das Schreiben vor dem Versand; im Zweifel holen Sie rechtlichen Rat ein.

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