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Arbeitsvertrag kündigen als Arbeitnehmer

Wer selbst kündigt, braucht keinen Grund — aber die richtige Frist, die Schriftform und einen Zugangsnachweis. Dieses Schreiben berechnet den Termin nach § 622 BGB (oder Ihrer vertraglichen Frist), bleibt sachlich und bittet gleich um Zeugnis, Resturlaub und Arbeitspapiere.

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  • Daten bleiben im Browser
  • Fristen-Check inklusive
Frist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (Probezeit: 2 Wochen)Grundlage § 622 Abs. 1, 3 BGBForm Schriftform (§ 623 BGB)

Inhalt

Das steht in diesem Schreiben

  • Ordentliche Kündigung zum berechneten Termin — vier Wochen zum 15. oder Monatsende, in der Probezeit zwei Wochen, oder Ihre vertragliche Frist
  • Bezeichnung des Arbeitsverhältnisses (Position, Vertragsdatum, Personalnummer)
  • Optionale Dankesformel und persönliche Zeile — kein Grund erforderlich
  • Bitte um qualifiziertes Arbeitszeugnis (§ 109 GewO), Zwischenzeugnis, Resturlaub, Arbeitspapiere, Freistellung für Bewerbungen
  • Fristen-Check: spätester Zugang beim Arbeitgeber, empfohlener Übergabetag
  • Hinweis auf Schriftform: eigenhändige Unterschrift, kein Scan, keine E-Mail

FAQ

Häufige Fragen: Arbeitsvertrag

Welche Kündigungsfrist habe ich als Arbeitnehmer?

Ohne abweichende Regelung gilt § 622 Abs. 1 BGB: vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. In einer vereinbarten Probezeit (höchstens sechs Monate) sind es zwei Wochen zu jedem Tag. Arbeits- oder Tarifvertrag können längere Fristen vorsehen — für Sie darf aber keine längere Frist gelten als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB).

Kann ich per E-Mail kündigen?

Nein. § 623 BGB verlangt die Schriftform und schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Wirksam ist nur ein eigenhändig unterschriebenes Original, das dem Arbeitgeber zugeht. Der Generator warnt, wenn Sie E-Mail oder Fax als Versandweg wählen.

Muss ich meinen Resturlaub nehmen oder wird er ausgezahlt?

Grundsätzlich soll Urlaub in natura genommen werden; was bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist, wird abgegolten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Das Schreiben bittet um beides in dieser Reihenfolge.

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja, auf Verlangen ein qualifiziertes Zeugnis, das sich auch auf Leistung und Verhalten erstreckt (§ 109 Abs. 1 GewO). Das Schreiben fordert es an; ein Zwischenzeugnis können Sie zusätzlich verlangen, wenn Sie sich noch während der Kündigungsfrist bewerben.

Keine Rechtsberatung: Diese Vorlage ist ein standardisiertes Muster aus festen Textbausteinen; der Fristen-Check rechnet aus Ihren Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie das Schreiben vor dem Versand; im Zweifel holen Sie rechtlichen Rat ein.

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